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KONTAKT
 

Haberer und Faust

Praxis für Physiotherapie

Aarstraße 1

65195 Wiesbaden

 

Tel:  0611-13578842

Fax: 0611-13578844

 
 

 

Öffnungszeiten

Mo: von 8:00 bis 18.00 Uhr
Di: von 8:00 bis 19:00 Uhr
Mi: von 8:00 bis 18.30 Uhr
Do: von 8:00 bis 19:45 Uhr
Fr: von 8:00 bis 16.30 Uhr

 

 
Hessen vernetzt
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Rechtliche Grundlagen

Urteile sind im Zusammenhang mit Streitigkeiten zwischen Privatpatienten und zahlungsunwilligen Versicherungsgesellschaften immer wieder gefällt worden. Nachfolgende Auszüge aus Gerichtsurteilen bzw. deren Aktenzeichen vermitteln einen Eindruck wie die meisten deutschen Gerichte im Streitfall zwischen den Versicherern und unseren Patienten entschieden haben. Diese Urteilstexte stammen aus Veröffentlichungen im Internet.

 

Viele private Krankenversicherer behaupten dass es auch anderslautende Urteile gibt. Diese Urteile sind jedoch - soweit uns bekannt - ausschließlich auf der Amtsgerichtsebene gesprochen worden und nicht geeignet die Rechtsprechung eines Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofs außer Kraft zu setzen.

 

Ein Zweizeiler Ihres Anwaltes an Ihre Versicherungsgesellschaft sollte ausreichen um diese zur vollen Kostenerstattung zu veranlassen. Das Ihnen berechnete Behandlungshonorar sollte sich jedoch in einem angemessenen Rahmen bewegen und nicht über den 2,3-fachen VdAK-Satz hinausgehen.

 

Unabhängig davon, dass sich unser Honorar deutlich unterhalb des 2,3-fachen VdAK-Satzes bewegt, werden wir es uns auch zukünftig nicht nehmen lassen unsere Behandlungen mit deutlich höherem Therapieaufwand und längerer Behandlungszeit vorzunehmen.

 

Die vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarte Behandlungszeit entspricht lediglich 15 Minuten. Dem Wunsch, der gesetzlichen Krankenkassen und der Privatversicherer, unsere Versorgungsleistungen noch weiter einzuschränken, werden wir nicht nachkommen.

 

Bei uns hat die individuelle und angemessene Behandlung jedes einzelnen Patienten weiterhin oberste Priorität.

 

Wir verweisen auf folgende Urteile:

AG Frankfurt, 30.03.2009 (AZ: 29 C 2041/07-86)

Bundesgerichtshof, 12.12.2007 (AZ: IV ZR 130/06 und 144/06)

Bundesgerichtshof, 15.12.2003 (AZ: IV ZR 278/01)

AG Frankfurt, 15.11.2001 (AZ: 32 C 2428/98 - 84)

OLG Karlsruhe, 06.12.95 (AZ: 13 U 281/93)

AG Wiesbaden, 08.06.98 (AZ: 93 C 4624/97 -20-)

AG Frankfurt, 17.09.99 (AZ: 301 C 7572/97)

LG II, München, 14.04.99 (AZ: II 11 O 7577/96)

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